Sozialrechtliche Aspekte

Ein wichtiger Bestandteil der Versorgung ist neben der Diagnose- und Therapieplanerstellung auch die Ermittlung des Hilfebedarfes. Darüber hinaus muss der zuständige Kostenträger bestimmt werden, über welchen entsprechende Unterstützungsmaßnahmen, wie z. B. eine adaptierte pädagogische Begleitung des Kindes oder Jugendlichen mit FASD oder Hilfen zur Alltagsbewältigung, finanziert werden können.
 
Da mit einer FASD immer funktionelle Auffälligkeiten des Zentralnervensystems (ZNS) einhergehen, ist es möglich, auf sozialrechtlicher Ebene Ansprüche geltend zu machen. Das Ausmaß der alkoholtoxischen Gehirnschädigung ist hier die Basis für die Beantragung eines Pflegegrades oder Schwerbehindertenausweises. Dies kann hilfreich sein, um im privaten Bereich eine Entlastung der Betreuungspersonen zu finanzieren oder den Betroffenen einen Nachteilsausgleich im Schulalltag, später im Berufsleben zu sichern. Aber auch die Krankheitsakzeptanz des Umfeldes wird in der Regel damit erhöht, was wiederum die Bereitschaft in Hinblick auf die Etablierung von Hilfemaßnahmen
positiv beeinflussen kann.

Unter diesem Link finden Sie Hinweise zu Schwerbehindertenausweis, gesetzlicher Vertretung und Leistungen der Pflegekasse.


Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: fasd@med.uni-muenchen.de.

Ihr Team des Deutschen FASD KOMPETENZZENTRUM Bayern